Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere AGB bilden die Grundlage für eine transparente und rechtssichere Zusammenarbeit. Lesen Sie hier die gültigen Vertragsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Verträge mit ISKUR-Gebäudereinigung, Inhaberin Nese Iskur
(nachfolgend “Auftragnehmer” genannt)(Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden – nachfolgend “Auftraggeber” genannt – für alle von ISKUR-Gebäudereinigung angebotenen Dienstleistungen.)

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Gebäudereinigungs- und related Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich differenziert wird. Mit Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

2. Abweichende Bedingungen:
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

3. Individualabreden:
Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Abreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer maßgebend.

§2 Vertragsangebot und -schluss

1. Angebote: Unsere Angebote (z. B. Kostenvoranschläge, schriftliche Offerten) sind – sofern nicht anders angegeben – freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Rahmen der Angebotserstellung technische oder personelle Änderungen vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

2. Vertragsschluss:
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers schriftlich bestätigt/unterzeichnet oder wenn der Auftragnehmer die Beauftragung des Auftraggebers schriftlich bestätigt (z. B. per Auftragsbestätigung) oder mit der vertraglich vereinbarten Ausführung der Leistungen beginnt. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen – auch durch Mitarbeiter des Auftragnehmers – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Kontaktaufnahme über die Website:
Die Übermittlung einer Anfrage des Auftraggebers (z. B. via Kontaktformular oder E-Mail) stellt noch keinen verbindlichen Vertragsabschluss dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst entsprechend Absatz 2 zustande, nachdem der Auftragnehmer ein Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses annimmt (oder umgekehrt).

§3 Leistungspflichten des Auftragnehmers

1. Leistungsumfang: Der konkrete Leistungsumfang sowie Art, Ort, Häufigkeit und Zeitpunkt der Reinigungstätigkeiten ergeben sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung (z. B. dem vom Auftraggeber akzeptierten Angebot oder einem Leistungsverzeichnis). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen fachgerecht, ordnungsgemäß und fristgerecht durchzuführen.

2. Sorgfalt und Qualität: Die Arbeiten werden entsprechend dem Berufsbild des Gebäudereinigers sorgfältig und nach anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Der Auftragnehmer setzt qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein und überwacht die Arbeitsausführung regelmäßig durch verantwortliche Aufsichtspersonen.

3. Einsatz von Arbeitsmitteln: Der Auftragnehmer stellt sämtliche für die vereinbarten Reinigungsarbeiten erforderlichen Arbeitsmittel, also insbesondere Maschinen, Geräte sowie Reinigungs-, Pflege- und Hilfsmittel, bereit, sofern nicht abweichend vereinbart. Diese bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

4. Zusätzliche oder abweichende Leistungen:
Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind (z. B. Sonderreinigungen, Grundreinigungen, Reinigungsarbeiten nach Bau- oder Renovierungsmaßnahmen, Entfernung von ungewöhnlichen Verschmutzungen, zusätzlicher Aufwand aufgrund vom Auftraggeber nachträglich geänderter Vorgaben), werden vom Auftragnehmer nur gegen gesonderte Vergütung ausgeführt. Vor Ausführung solcher Zusatzleistungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren und ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Ohne Zustimmung des Auftraggebers werden keine kostenpflichtigen Zusatzarbeiten erbracht.

5. Mitteilungspflichten des Auftragnehmers:
Stellt der Auftragnehmer während der Ausführung der Arbeiten Mängel oder Schäden am Objekt fest, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen (z. B. defekte Fenster, gefährliche Einrichtungen), wird er den Auftraggeber – soweit möglich – hierauf hinweisen.

§4 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

1. Zugang und Vorbereitung: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer die zu reinigenden Räumlichkeiten bzw. Objekte zum vereinbarten Termin frei zugänglich vorfindet und seine Leistungen ungehindert erbringen kann. Insbesondere schafft der Auftraggeber alle Voraussetzungen im räumlichen und technischen Bereich, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schlüssel oder Zugangscodes, so werden diese vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt.

2. Versorgungseinrichtungen:
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich die zur Ausführung der Reinigung notwendigen Versorgungsanschlüsse und -mittel zur Verfügung, insbesondere ausreichende Mengen an Wasser (kalt/warm) und Strom. Ebenso stellt der Auftraggeber bei Bedarf geeignete verschließbare Räume bzw. Flächen zum Umkleiden und Aufenthalt des Personals sowie zum Abstellen/Aufbewahren von Materialien, Geräten und Maschinen bereit.

3. Besondere Umstände:
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung über spezielle Eigenschaften der zu reinigenden Räume/Flächen oder Gegenstände, die bei der Reinigung beachtet werden müssen (z. B. empfindliche Oberflächen, Alarmanlagen, besondere Sicherheitsvorschriften). Ebenso teilt der Auftraggeber Umstände mit, die die Erbringung der Leistung erschweren oder gefährden könnten (z. B. Asbestbelastungen, andere Gefahrenquellen).

4. Keine Abwerbung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder zu beschäftigen, die mit der Durchführung der Reinigungsleistungen betraut sind – weder während der Vertragslaufzeit noch innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende – ohne Zustimmung des Auftragnehmers. Im Falle eines Verstoßes kann der Auftragnehmer Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verlangen.

5. Unterlassen vertragsfremder Weisungen:
Der Auftraggeber und dessen befugte Vertreter dürfen den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers keine Weisungen erteilen, die von der vereinbarten Leistung abweichen. Sämtliche Absprachen, die den Leistungsumfang, die Ausführungszeit oder sonstige vertragliche Regelungen betreffen, sind ausschließlich mit dem zuständigen Ansprechpartner/Aufsichtsverantwortlichen des Auftragnehmers zu treffen.

§5 Abnahme der Leistung und Mängelhaftung

1. Abnahme bei laufenden Leistungen: Bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen (z. B. regelmäßige Unterhaltsreinigung) gilt die Leistung des Auftragnehmers jeweils als vertragsgemäß erbracht und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Durchführung der jeweiligen Leistung, schriftlich begrün­dete Beanstandungen erhebt. Eine Ingebrauchnahme der gereinigten Räume oder Flächen durch den Auftraggeber (z. B. Wiederbetreten und Nutzung nach Reinigung) gilt – soweit eine Prüfung zumutbar war – als Abnahme der Leistung, sofern kein Mangel gerügt wurde.

2. Abnahme bei einmaligen Leistungen:
Bei einmaligen Leistungen (z. B. Grundreinigung, Bauendreinigung, Sonderauftrag) wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung die Leistung anzeigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistung spätestens binnen 3 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen und etwaige Mängel in diesem Zuge zu rügen. Nimmt der Auftraggeber die Möglichkeit der Abnahme innerhalb dieser Frist nicht wahr oder verweigert er die Abnahme ohne Angabe von konkreten Mängeln, gilt die erbrachte Leistung nach Fristablauf als abgenommen. Verweigert der Auftraggeber berechtigt die Abnahme wegen festgestellter erheblicher Mängel, so wird der Auftragnehmer diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Leistung erneut zur Abnahme anbieten.

3. Mängelbeseitigung:
Zeigt der Auftraggeber rechtzeitig einen Mangel an der Leistung an, so hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung (Nachbesserung) binnen angemessener Frist. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierzu Gelegenheit zu geben. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie vom Auftragnehmer unberechtigt verweigert, kann der Auftraggeber – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Minderung der Vergütung verlangen oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.

4. Haftung für Mängel / Gewährleistungsfrist:
Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt. Für Unternehmer (gewerbliche Auftraggeber) beträgt die Gewährleistungsfrist auf Werkleistungen des Auftragnehmers 12 Monate ab Abnahme; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.

5. Ausschluss von Haftung bei Mitverschulden:
Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber obliegenheitspflichtige Mitwirkungen aus § 4 nicht erbracht oder unvollständige/widrige Angaben gemacht hat (z. B. falsche Informationen über Beschaffenheit von Flächen, unzureichende Zugänglichkeit). Soweit ein vom Auftraggeber zu vertretender Umstand die Leistung erschwert oder einen Schaden verursacht hat, können Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche entsprechend gemindert oder ausgeschlossen sein.

§6 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Preise und Steuer: Die vertraglich vereinbarten Preise für die Dienstleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben als Netto-Preise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Verbraucher erhalten in Angeboten und Rechnungen Endpreise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.

2. Bemessungsgrundlagen:
Die Preise basieren auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Kostenfaktoren (z. B. Lohn- und Lohnnebenkosten, Materialkosten). Sollte es während der Vertragslaufzeit bei Daueraufträgen zu Änderungen dieser Kostenfaktoren kommen (insbesondere Änderung tariflicher Löhne im Gebäudereinigungs-Handwerk, Mindestlohnänderungen oder erhebliche Steigerungen von Materialkosten), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Preisangleichung zu verlangen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine solche Änderung rechtzeitig mitteilen. Bei Preiserhöhungen, die über den reinen Ausgleich der gestiegenen Kosten hinausgehen, steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.

3. Aufmaß und Flächenänderungen:
Grundlage der Preisberechnung sind die vereinbarten Flächen, Leistungsumfänge und Intervalle. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse (z. B. Erweiterung der zu reinigenden Fläche, geänderte Reinigungsfrequenz) auf Wunsch oder durch Mitteilung des Auftraggebers, so ist der Vertrag dementsprechend einvernehmlich anzupassen. Entsprechendes gilt, wenn sich während der Vertragslaufzeit herausstellt, dass die der Kalkulation zugrundeliegenden Flächenangaben wesentlich von der Realität abweichen. Beide Parteien wirken darauf hin, eine faire Anpassung von Leistung und Vergütung zu vereinbaren.

4. Zahlungsziel:
Rechnungen des Auftragnehmers sind – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bzw. Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.

5. Abrechnungsmodus bei Dauerschuldverhältnissen: Bei fortlaufenden Reinigungsleistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) erfolgt die Abrechnung regelmäßig monatlich. In der Regel stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Ende eines Monats oder unmittelbar nach Leistungserbringung eine Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Der Rechnungsbetrag ist entsprechend Ziffer 4 fristgerecht zu begleichen.

6. Verzug:
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regeln. Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltung:
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§7 Haftung des Auftragnehmers

1. Haftungsgrundsätze: Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten resultieren, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

2. Unbeschränkte Haftung: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z. B. rechtzeitige, ordentliche Erbringung der Reinigungsleistung, Sorgfalt im Umgang mit Eigentum des Auftraggebers). In allen anderen Fällen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Auftragnehmer nicht.

4. Haftungsbegrenzung der Höhe nach: Soweit eine Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit besteht, ist diese der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers gedeckt ist. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz und die Deckungssummen erteilen. Die Haftung für nicht versicherte, atypische Schäden ist ausgeschlossen.

5. Schlüsselverlust: Übernimmt der Auftragnehmer vom Auftraggeber Schlüssel, Zugangskarten oder Codes zur Erfüllung seiner Leistungen, haftet er bei einem Verlust dieser Schlüssel/Karten – vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen – höchstens bis zu den Kosten 6Der Auftraggeber hat etwaige

6. Anzeige von Schäden:
Der Auftraggeber hat etwaige Schäden oder Verluste unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnis, dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber diese Schadensmeldung ohne triftigen Grund, kann der Auftragnehmer die Regulierung des Schadens insoweit verweigern, als durch die verspätete Anzeige die Aufklärung des Sachverhalts erschwert oder ein möglicher Regress gegenüber Dritten vereitelt wurde.

7. Produkt- und Personenhaftung:
Eine etwaige Gefährdungshaftung des Auftragnehmers (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. In Fällen anfänglicher Unmöglichkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm das Hindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

§8 Vertragsdauer und Kündigung

1. Einmalige Aufträge: Verträge über einmalige Dienstleistungen (z. B. einmalige Grundreinigung oder Sonderreinigung) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Bezahlung der Vergütung. Einer Kündigung bedarf es insoweit nicht.

2. Dauerverträge:
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Dauerschuldverhältnisse, z. B. Unterhaltsreinigung) werden, sofern nicht eine feste Laufzeit vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können solche Verträge mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres (d.h. zum 31.3., 30.6., 30.9. oder 31.12.) ordentlich kündigen, sofern nicht individuell eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.

3. Kündigungsform: Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (mindestens Textform, z. B. per E-Mail, sofern der Zugang beim Empfänger nachvollziehbar ist). Eine Kündigung durch den Auftragnehmer ist an die zuletzt bekannte Anschrift oder E-Mail-Adresse des Auftraggebers zu richten.

4. Außerordentliche Kündigung:
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung in erheblichen Umfang in Verzug gerät, trotz Abmahnung nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten oder Mitwirkungspflichten verstößt, oder versucht, Mitarbeiter des Auftragnehmers gegen die Regelung in § 4 Ziff. 4 abzuwerben. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer trotz Abmahnung wiederholt mangelhaft leistet oder gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt. In den genannten Fällen kann fristlos gekündigt werden.

5. Teilkündigung: Soweit es der Art des Vertrages entspricht, kann anstelle einer vollständigen Kündigung auch eine Teilkündigung hinsichtlich einzelner Leistungsteile oder Objekte vereinbart werden, wenn beide Parteien dem einvernehmlich zustimmen.

§9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(Diese Klausel gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln – z. B. per E-Mail, Telefon, Online-Kontaktformular – zustande kommt. In diesem Fall hat der Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 EGBGB.)

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ISKUR-Gebäudereinigung, Inhaberin Nese Iskur, Nikolaus-Lenau-Platz 17, 71067 Sindelfingen, E-Mail: info@iskur-gebaeudereinigung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung/Leistung als die von uns angebotene, günstigste Standardleistung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen (z. B. vor Ablauf der 14 Tage), so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die vertragliche Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

– An ISKUR-Gebäudereinigung, Inh. Nese Iskur, Nikolaus-Lenau-Platz 17, 71067 Sindelfingen, E-Mail: info@iskur-gebaeudereinigung.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _______________________
– Bestellt am: _______________ / erhalten am (bei Dienstleistungen: Datum des Vertragsschlusses): _______________
– Name des/der Verbraucher(s): _______________
– Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
– Datum: _______________

§10 Schlussbestimmungen

1. Datenschutz: Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Kontaktdaten, Vertrags- und Abrechnungsinformationen) ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Es wird auf die separate Datenschutzerklärung auf unserer Website verwiesen, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.

2. Anwendbares Recht:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

3. Gerichtsstand:
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Derzeitiger Sitz (Gerichtsstand) des Auftragnehmers ist Sindelfingen (Deutschland). Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten für Gerichtsstand und Zuständigkeit die gesetzlichen Regelungen; Klagen gegen den Verbraucher sind demnach an dessen Wohnsitzgericht zu erheben, wobei ein Verbraucher Ansprüche gegen den Auftragnehmer entweder an dessen Sitz oder an seinem eigenen Wohnsitzgericht geltend machen kann.

4. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. hinsichtlich einzelner Leistungsteile oder Objekte vereinbart werden, wenn beide Parteien dem einvernehmlich zustimmen.